1. Allgemeines
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) von betonblockschalung.ch (nachfolgend "Lieferantin" genannt), gelten in der am Tag der Auftragsbestätigung jeweils aktuellsten Version für sämtliche Geschäftsbeziehungen im Rahmen derer die Lieferantin als Verkäuferin auftritt.
Die AGB bilden integrierenden Bestandteil sämtlicher Bestellungen, Offerten, Auftragsbestätigungen und Verträge, der zwischen einem Käufer und der Lieferantin abgeschlossen wird. Mit der Bestellung anerkennt der Käufer diese Bedingungen.
Die Lieferantin ist berechtigt, diese AGB nach eigenem Ermessen zu ändern, wobei eine rückwirkende Anwendung ausgeschlossen ist. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln unberührt.
2. Vertragsschluss
Die Angebote der Lieferantin sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Auftragserteilungen und Bestellungen des Käufers können sowohl über den Webshop als auch mündlich erfolgen und stellen ein bindendes Vertragsangebot zum Kauf der bestellten Kaufsachen dar. Für die Annahme des Vertrages und den Umfang der Lieferung ist ausschliesslich eine schriftliche Auftragsbestätigung oder Rechnung der Lieferantin massgebend. Mündliche oder telefonische Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch die Lieferantin. Im Falle einer Auftragsbestätigung ist diese vom Käufer unverzüglich zu überprüfen. Etwaige Abweichungen von der Bestellung hat der Käufer ebenso unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
3. Lieferungen
Sämtliche Lieferungen erfolgen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird, entweder durch Abholung ab Lager durch den Käufer oder mittels Versand durch die Lieferantin. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers und erfolgt zu den jeweils im Einzelfall ausgewiesenen Versandkosten. Für Standard-Pakete wird eine pauschale Porto- und Bearbeitungsgebühr verrechnet. Für grössere Lieferungen werden die exakten Versandkosten nach Bestelleingang auf Basis der bestellten Artikel ermittelt und dem Käufer nachträglich offeriert. Erst nach Bestätigung der offerierten Versandkosten seitens Käufer, wird die gesamte Bestellung verbindlich. Versandweg und Versandmittel sind, soweit nicht anders vereinbart, der Lieferantin überlassen.
4. Lieferfristen
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Lieferzeitangaben beziehen sich auf den Zeitraum zwischen Bestellungseingang und Übergabe der Ware an den Frachtführer. Dieser benötigt dann eine angemessene Zeit für die Zustellung. Da ein Teil unserer Produkte auftragsbezogen und periodisch geliefert wird, sind die Lieferzeitangaben lediglich Richtwerte, die durchaus kürzer sein können. Für dennoch eintretende Lieferterminüberschreitungen, z.B. durch Unterlieferanten, können wir nicht haften. In der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein behalten wir uns vor, Produkte selber frei Haus zu Liefern.
5. Preise
Preisangaben sind in CHF netto, die gesetzlich vorgeschriebene MwSt. ist darin nicht enthalten.
Einkaufspreise schwanken, so auch unsere Angebotspreise. Verbindlich sind daher die in unserer Rechnung ausgewiesenen Verkaufspreise. Die Lieferantin behält sich eine Preisanpassung vor, falls sich zwischen dem Zeitpunkt der Bestellung bzw. der Auftragsbestätigung und der vertragsmässigen Ablieferung entweder die Lohnansätze oder die Materialpreise ändern. Wenn sich der Wechselkurs zwischen der im Vertrag vereinbarten Währung und dem Schweizer Franken bzw. Euro um mehr als 3 % vom Wechselkurs des Tages, an dem die Bestellung abgeschlossen wurde, verändert, ist die Lieferantin berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Preis an den im Zeitpunkt der Lieferung geltenden Währungskurs anzupassen, ohne dass dem Käufer ein Rücktrittsrecht zusteht.
6. Zahlungsbedingungen
Sofern nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart werden, sind die Bestellungen entweder auf Vorkasse vor der Lieferung oder bei Bestellung auf Rechnung innert 14 Tagen nach Erhalt der Lieferung rein netto zu begleichen. Bei umfangreichen und grösseren Aufträgen behalten wir uns vor, eine davon abweichende Zahlungsweise (Vorkasse / Akontozahlung) zu erbitten, z.B. 50% bei Bestellung, 50% nach Lieferung.
Die Verrechnung mit Gegenforderungen des Bestellers ist ausgeschlossen. Vom Käufer geltend gemachte Ansprüche aus Gewährleistungen oder behaupteten Mängeln befreien ihn nicht von der Zahlungspflicht.
Bei Nichteinhalten der Zahlungstermine schuldet der Käufer ohne Mahnung Verzugszinsen in der Höhe des banküblichen Sollzinses, mindestens jedoch 8 % p.a., ab Fälligkeitstermin. Allfällige Spesen und Rechtskosten der Lieferantin zur Eintreibung der Forderung sind vom Käufer zu tragen.
7. Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Übergabe der Kaufsache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Unternehmung auf den Käufer über, selbst wenn der Versand durch die Lieferantin selbst erfolgen sollte. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen nur auf ausdrückliche Bestellung und Kosten des Kunden.
8. Gewährleistungen
Der Käufer hat die Lieferungen und Leistungen nach Eingang sofort zu prüfen und allfällige Mängel der Lieferantin innert 8 Tagen schriftlich mitzuteilen. Bei ordnungsgemäss erhobener Mängelrüge hat die Lieferantin die Wahl zwischen Preisnachlass, Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Sie beginnt mit dem Abgang der Lieferung aus dem Werk der Lieferantin. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Käufer oder Dritte unsachgemäss Änderungen oder Reparaturen vornehmen lassen oder wenn der Käufer, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und der Lieferantin Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.
Von der Gewährleistung und Haftung der Lieferantin ausgeschlossen sind in jedem Fall Schäden, die entstehen infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, schädlicher klimatischer Verhältnisse, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, nicht von der Lieferantin ausgeführter Bau- oder Montagearbeiten sowie infolge anderer Gründe, die die Lieferantin nicht zu vertreten hat.
Weitere Ansprüche des Käufers wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere auf Schadenersatz und Auflösung des Vertrages, sind ausgeschlossen.
9. Eigentum
Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt der Lieferantin. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Lieferantin. Diese ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im öffentlichen Register eintragen zu lassen. Soweit für die Eintragung eine schriftliche Erklärung des Käufers beigebracht werden muss, ist dieser verpflichtet, sie abzugeben.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Lieferantin berechtigt, die gelieferte Ware ganz oder teilweise zurückzuholen und vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer gestattet zum Voraus den Zutritt zu seinen Räumen sowie alle Massnahmen, die zur Sicherung des vorbehaltenen Eigentums notwendig sind. Die Kosten einer allfälligen Rücknahme trägt der Käufer.
Der Käufer darf die unter dem Eigentumsvorbehalt stehende Ware weder verpfänden, veräussern noch sonst wie an Dritte übereignen. Wird die Ware durch Dritte in Anspruch genommen (z.B. Pfändung, Arrest), so hat der Käufer unverzüglich die Lieferantin zu benachrichtigen. Allen daraus entstehenden Schaden und alle Folgekosten trägt der Käufer.
10. Rücknahme/Umtausch
Rücknahmen oder Umtausch, die nicht auf einem Warenmangel beruhen und auf die keine Rechtsansprüche bestehen, sind möglich, wenn dies vor Auftragsannahme vereinbart wurde. Nachträglich ist dies nur möglich, wenn wir schriftlich zustimmen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind die gesamten daraus entstehenden Kosten durch den Käufer zu tragen. Voraussetzung ist stets die Originalverpackung sowie der einwandfreie Zustand der auf Ihr Risiko zurückgesandten Ware. Ohne Absprache zurückgesandte Ware können wir nicht anerkennen.
11. Haftung
Die Lieferantin hat ihre Gewährleistungspflichten gemäss den vorstehenden Bestimmungen zu erfüllen. Jede weitere Haftung gegenüber dem Besteller wird wegbedungen, soweit gesetzlich zulässig. Entsteht einem Dritten oder dem Käufer in Zusammenhang mit der Lieferung oder Leistung der Lieferantin ein Schaden, so kommt die Lieferantin hierfür insoweit auf, als ihre Haftpflichtversicherung entsprechende Leistungen erbringt.
Jede weitergehende Gewährleistung oder Haftung, insbesondere jegliche Ansprüche auf Minderung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Schlechterfüllung sowie alle übrigen Schadenersatzansprüche und Rechtsbehelfe sind ausgeschlossen. In keinem Fall haftet die Lieferantin für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn. Ebenfalls ausgeschlossen ist jede Haftung im Zusammenhang mit Nutzungseinschränkungen irgendwelcher Art.
Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), bei Ansprüchen des Kunden aus Produkthaftung sowie bei Ansprüchen des Kunden wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
12. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Wo nichts anderes vereinbart wird, ist Erfüllungsort für die Leistungen der Parteien Wil ZH. Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus diesem Vertrag ist Goldau SZ. Die Lieferantin behält sich vor, den Käufer auch an seinem gesetzlichen Gerichtsstand zu belangen. Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf von 1980 (Wiener Kaufrecht).